Wolfgang Wette und Detlev Vogel (Hrsg):

Das letzte Tabu – NS-Militärjustiz und „Kriegsverrat“


unter Mitarbeit von Ricarda Berthold und Helmut Kramer
Aufbau-Verlag, Berlin 2007, 564 Seiten

Im Mai 2002 rehabilitierte der Deutsche Bundestag pauschal die Deserteure der Wehrmacht, mit einer Ausnahme: „Kriegsverräter“ (§ 57 Militärstrafgesetzbuch von 1934: im Kriege begangener Landesverrat) sparte er mit Zustimmung auch der SPD aus. Die hier dokumentierten Urteile der NS-Militärjustiz schaffen die Voraussetzung für eine sachgerechte Aufarbeitung eines längst überfälligen Themas. Deutlich wird, dass das Delikt „Kriegsverrat“ nicht selten erst in den Köpfen der Kriegsrichter entstand. Sie konstruierten aus widerständigen Handlungen eine Begünstigung des Feindes. Oft reichte zu einem Todesurteil, wenn der Angeklagte Kommunist, Sozialist oder Pazifist war und Kriegsgefangenen oder Juden geholfen hatte. Warum wurden diese Widerstandskämpfer bis heute nicht rehabilitiert? Im Raum steht noch immer der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Die Linke (Bundestagdrucksache 16/3139 vom 25.10.2006), mit der die gesetzliche Rehabilitierung auch der wegen „Kriegsverrats“ Verurteilten gefordert wird.

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