Am 21. August entschied das Bundesverfassungsgericht in einer gemeinsamen Sitzung seiner beiden Senate, dass unter bestimmten Umständen ein Bundeswehreinsatz im Inneren des Landes möglich sein solle. Das höchste deutsche Gericht vollzieht damit eine Kehrtwende in seiner eigenen Rechtsprechung: Noch vor sechs Jahren war ein solcher Einsatz kategorisch ausgeschlossen worden. Das entsprach der Absicht des Grundgesetzes, das eine strikte Trennung von Polizei und Militär vorsieht.

Das Urteil könnte das Einfallstor für künftige Bundeswehreinsätze im Innern werden. Nicht nur Atomkraftgegner fürchten, dass bei Protestaktionen in Zukunft die Bundeswehr zu Hilfe gerufen wird. Zusätzliche Nahrung erhält das Misstrauen gegenüber dieser Entscheidung durch die Tatsache, dass die Bundeswehr neue Einheiten aus Reservisten aufstellen will. Angeblich sind 27 solcher Einheiten in Kompagniestärke geplant.

Außerdem wird verstärkt an der seit Jahren geplanten Phantomstadt Schnöggersburg in der Altmark gearbeitet. Hier kann der Häuserkampf geübt werden, und zwar in mitteleuropäischer Umgebung. Fürchten die Politiker auch in Deutschland soziale Unruhen im Zuge einer sich ausweitenden Eurokrise, gegen die die neuen Einheiten der Bundeswehr eingesetzt werden könnten?

Das Friedenszentrum Braunschweig e.V. protestiert gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es wird die Entwicklung weiterhin kritisch beobachten und die Auseinandersetzung im nächsten Jahr durch einen Vortrag vertiefen.

Wir halten ein grundsätzliches Umdenken für unumgänglich. Dringend gefordert ist der Ausbau der zivilen Konfliktbearbeitung und eine Reduzierung des militärischen Potenzials.

Unterstützt deshalb die Kampagne 20 Millionen mehr vom Militär für den Zivilen Friedensdienst!