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DISKUSSION aktuell:
14.12.2021 (Friedenszentrum)  - von Ingeborg Gerlach

Es gibt kein völkerrechtliches Verfahren für Kriegsverbrechen der USA. Der Gerichtshof in Den Haag ist  anscheinend nur für afrikanische oder ex-jugoslawische Straftäter zuständig. So bleiben die US-amerikanischen Verbrechen in Afghanistan oder im Irak ungesühnt. Aber wenigstens ans Licht sollten sie kommen, die Welt sollte wissen, welche Verbrechen  – hauptsächlich gegen Zivilisten – begangen wurden. Doch selbst das wird verhindert durch die Bestrafung von Whistleblowern, denen nur die Flucht ins Ausland bleibt.
 

Assange, der als Wikileaks-Gründer maßgebliche Aufklärung über US-amerikanische Untaten in Ländern betrieb,  die Opfer amerikanischer Interventionen geworden waren, hatte wenig Glück: Er fand nur befristetes Asyl und sitzt nun in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis. Sein schlechter Gesundheitszustand verhinderte bisher die von den USA vehement geforderte Auslieferung an die USA, wo ihm bis zu 175 (!) Jahre Gefängnis drohen. Aber das ist die falsche Begründung. Assange braucht kein Mitleid (und „weichere Bedingungen“, wie von den USA jetzt zugesichert). Er braucht einen Freispruch, denn er hat nichts getan als seine journalistische Pflicht erfüllt.

Die neue deutsche Außenministerin Baerbock, die sich einer „wertorientierten“ Außenpolitik rühmt, könnte sich aus Gründen der Gerechtigkeit für seine Freilassung einsetzen (hat sie versprochen, als sie noch Kanzlerkandidatin  war!). Aber es hätte wenig Sinn, ihm in Deutschland Asyl zu bieten: Der lange Arm der CIA würde auch hier nach ihm greifen. Ihm blieben nur Russland oder VR China als halbwegs sichere Asylorte.

Ingeborg Gerlach