Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag trat am 22.1.2021 in Kraft

"Dies wurde auch in Braunschweig in kleiner Runde entsprechend vor dem Rathaus gefeiert. Rund 30 Interessierte hatte sich dort auf Einladung des Friedenszentrums bzw. des Friedensbündnis sowie der Stadt eingefunden, um dieses Ereignis angemessen zu begehen.(...)" mehr dazu im braunschweig-spiegel.de und in diesem Video von Angela Vorwerk

Für das Friedenszentrum sprach Elke Almut Dieter:

"Wir feiern einen großen Erfolg der Friedensbewegung! Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag tritt am 22.1.2021 in Kraft
…  von der großen Mehrheit der  Staaten ohne Atomwaffen wurde er in der UNO auf den Weg gebracht wurde und schließlich am 7.7.2017 von der Vollversammlung einstimmig beschlossen.

50 Staaten mussten den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert haben, bevor er rechtlich in Kraft treten konnte. Die Unterzeichnungen  von den Regierungen  erfolgten rasch, aber eine Ratifizierung bedeutete die Aufnahme des Vertrages in das nationale Recht , ein innenpolitisches Gesetzgebungsverfahren. Honduras war der 50.  Staat, der vor 90 Tagen sind die Ratifizierung bei den Vereinten Nationen gemeldet hat. Jetzt, da der Vertrag in Kraft getreten ist, können weitere Staaten jederzeit beitreten. Der Atomverbotsvertrag ist rechtlich bindend!

Der Verbotsvertrag ist ein wichtiger Schritt, um die Vision einer Welt ohne Atomwaffen wahr werden zu lassen. Er  verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem verbietet er die Weitergabe, die Lagerung und den Einsatz von  Nuklearwaffen. – auch schon die Drohung mit einem Atomeinsatz. Darüber hinaus verbietet der Vertrag ,die Atomwaffen zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu  zu bewegen. Außerdem wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.

Die Atomwaffenstaaten sind bislang nicht Teil des Vertrages, für sie  hat der Vertrag nur indirekten Einfluss. Aber er bewirkt, dass die Norm gegen den Einsatz von Atomwaffen gestärkt und diese Waffen weiter stigmatisiert werden. Damit können und müssen  die Atomstaaten unter Druck gesetzt werden, ihre Abrüstungsmaßnahmen zu intensivieren und schließlich dem Verbotsvertrag beizutreten.
Außerdem ist ein Verbot von Munition mit abgereichertem Uran anzustreben. Sie töten lange nach Kriegsende Zivilisten und Soldaten. Nach dem  Golfkrieg starben 10 ooo Soldaten  an den Folgen der Munition, 250 ooo waren betroffen. Nukleare Spuren von diesere Munition fanden sich auch in Serbien/ Bosnien/Herzegowina, in Syrien, in Somalia, in Afghanistan und im Jemen.
Im Zuge der Aufrüstung und Modernisierung ihrer Waffen entwicklten die USA sog. Mininukes mit geringer Reichweite, und starker Durchschlagskraft. Die Hemmschwelle sie in regionalen Kriegen einzusetzen  sinkt. Dass der Atomverbotsvertrag heute in Kraft tritt, ist ein wichtiger Teilerfolg auf dem langen Weg zur weltweiten Abschaffung Nuklearwaffen.

Es ist beschämend dass die Bundesrepublik Deutschland diesem Vertrag nicht beigetreten ist! Die Regierung begründet das mit der atomaren Teilhabe durch die Nato: TATSÄCHLICH lagern in Büchel Atomsprengköpfe, die im Notfall mit amerikanischen Jagdbombern von deutschen Soldaten zum Einsatz gebracht werden sollen.  
                                                                                                                
Deutschland kann dem Vertrag beitreten, solange es zustimmt, die in Deutschland lagernden Atomwaffen innerhalb einer vorgegebenen Frist aus seinem Land  zu entfernen.
Es ist auch möglich, dem Vertrag beizutreten und trotzdem in der NATO zu bleiben. Der Vertrag verbietet kein Militärbündnis mit einem Atomwaffenstaat, solange der Staat sich an die Verbote des Vertrages hält.

Das Ziel der Friedensbewegung ist es, dass auch Deutschland dem Atomverbotsvertrag beitritt und atomwaffenfrei wird.

Die Mehrheit der Menschen sprechen sich gegen Atomwaffen aus.

Wir fordern, dass die kommende Bundesregierung den Wunsch der großen Mehrheit (* s. Umfrage 2020) der Menschen umsetzt:
Sie muss dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten, den bereits 50 Staaten ratifiziert haben…..
Es dürfen keine neuen Atombomber angeschafft
und der Abzug der Waffen aus Büchel (Rheinland-Pfalz) sowie der Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe muss eingeleitet werden.

Mit dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages gewinnen auch wir neue Kraft für den weiteren notwendigen langen Atem!


Videomitschnitt "Grußwort aus Östereich zum Atomwaffenverbotsvertrag":

Ute Lampe verlas es:

"Grußwort aus Östereich zum Atomwaffenverbotsvertrag:

Das offizielle Österreich, indiesem Fall das Aussenministerium, hat am 21.1.2021 zusammen mit NGOs und friedensengangierter Menschen vor dem Aussenministerium am Wiener Minoritenplatz das Inkraftreten des NWVV (Nuklearwaffenverbotsvertrag) gefeiert. Österreich war in der Kerngruppe der Betreiberländer für diesen Vertrag. Es hat ihn als zweites Land unterschrieben und am 8. Mai 2018 die Ratifikationsurkunde bei der UNO hinterlegt.

Die gute Zusammenarbeit zwischen Diplomatie und Zivilgesellschaft (besonders IPPNW Österreich, ICAN Austria, Int. Versöhnungsbund österr. Zweig und Österr. Rotes Kreuz) hat sich abermals bewährt. Jener Diplomat, der mit dem Wiener Humanitärian Pledge die Grundlage für die späteren Vertragstextverhandlungen gelegt hat (Botschafter Dr. Alexander Kmentt, Abrüstungspersönlichkeit 2014) übernimmt jetzt wieder die Leitung der Abtl. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Non-Proliferation. Das Thema NWVV wird also weiterhin in diplomatischen Initiativen eine Rolle spielen. Gleichzeitig versuchen NGOs mit Briefen an Entscheidungsträger in Finnland und Schweden eine Änderung in deren Haltung zu erreichen.

Ich grüße ganz herzlich die Friedensgruppen in Braunschweig und hoffe auf Erfolg in Richtung Beitritt Deutschlands zum NWVV. In Österreich ist trotz Walzerseligkeit, Lipizzaner, Mozartkugeln und Sängerknaben auch einmal eine erfolgreiche Friedensarbeit gelungen.

Manfred Sauer, Österr. Sektion IPPNW und Redaktion der Zeitschrift "betrifft frieden"

Ergänzung:
Nach dem Inkrafttreten dieses Völkerrechtlichen Vertrages muss es innerhalb eines Jahres zum ersten Treffen der Vertragsstaaten kommen. Diese Konferenz wird aller Voraussicht nach gegen Ende des Jahres oder Anfang 2022 in Wien stattfinden.

Bei dem Treffen werden erste Entscheidungen zur langfristigen Implementierung, Institutionalisierung und Universalisierung des Vertrages getroffen."


 * https://www.ohne-ruestung-leben.de/nachrichten/article/neue-umfrage-92-prozent-der-deutschen-fuer-atomwaffenverbot-379.html