Friedenszentrum und Friedensbündnis Braunschweig lehnen einen militärischen Einsatz der Bundeswehr im Innern vehement ab. Die Diskussion der CDU/CSU über eine Änderung des Artikels 87a GG ist ein Vorstoß zu einer weiteren Entgrenzung des Bundeswehrauftrages unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung.


Im Zuge der zunehmenden Militarisierung wird ein Einsatz der Bundeswehr im Innern und eine Erweiterung des Artikels 87aGG diskutiert. Sie ist friedenspolitisch schädlich und sachlich nicht notwendig, die vorhandenen Möglichkeiten sind ausreichend: Der Artikel 87 a GG regelt die Abwehr einer drohenden Gefahr durch Polizeikräfte, verstärkt durch Polizeikräfte anderer Bundesländer und durch Einheiten des Bundesgrenzschutzes. Artikel 91 regelt sogar in vom Parlament festzustellenden Ausnahmefällen den Einsatz der Streitkräfte (z.B. bei militärisch bewaffneten Aufständen)

Das FZ / FBÜ warnen vor einer politischen Erlaubnis zur Ausweitung der militärischen Einsatzmöglichkeiten: Es bedeutet eine weitere Entgrenzung des Bundeswehrauftrages. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten eine Trennung von Polizei, Bundesgrenzschutz und militärischer Gewalt aus schlechten Erfahrungen in der NS-Zeit ausdrücklich festgeschrieben. Der Artikel 87a regelt das.

Das GG begrenzt den verfassungsrechtlich erlaubten Gebrauch deutscher Streitkräfte (GG Art.26, Art.25 und Art.24) auf die im Völkerrecht vorgesehenen Fälle. Eine erste Ausweitung erfolgte 1994, als das Bundesverfassungsgericht klärte, dass der militärische Einsatz der Bundeswehr auch außerhalb der Landesgrenzen, aber im Rahmen der kollektiven Sicherheit erlaubt ist. Eine weitere Ausweitung der Kompetenzen erfolgte 2005: der Verteidigungsbegriff wurde erweitert zu dem Recht auf Notwehr und zu dem Recht auf Nothilfe für andere Staaten - entsprechend dem § 51 der Charta der Vereinten Nationen. Das Bundesverwaltungsgericht betont in seinem Urteil vom 21.06.2005: "..dass der Einsatz der Bundeswehr zur Verteidigung, mithin stets nur als Abwehr auf einen militärischen Angriff erlaubt ist, jedoch nicht zur Verfolgung, Durchsetzung und Sicherung ökonomischer oder politischer Interessen."

Bei dem Umbau der Bundeswehr im Jahre 2006, dokumentiert im Weißbuch 2006, wird die Verteidigungspolitik zur Sicherheitspolitik . Es erfolgt eine weitere Ausweitung der Aufgaben der Bundeswehr: Sie dienen nicht mehr nur der Verteidigung, sondern auch der präventiven Selbstverteidigung mit Auslandseinsätzen weltweit.

Damit wird sie zum Instrument deutscher Interessenspolitik. Thomas de Maizière: "Wohlstand erfordert Verantwortung." - " Wir haben ein nationales Interesse am Zugang zu Wasser, zu Lande und in der Luft." Horst Köhler: So ist im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel für freie Handelswege…."

Ex-Generalinspekteur der Bundeswehr, General a.D. Schneiderhan: "Wir benötigen eine zeitgemäße, vernetzte Sicherheitspolitik, deren Ziel es ist, Gefährdungen unserer Sicherheit bereits am Entstehungsort zu begegnen. Militärische Mittel und Fähigkeiten behalten dabei auch zukünftig ihren hohen Stellenwert bei der Friedenssicherung und bleiben entscheidend für die Glaubwürdigkeit unserer Politik."

Die Entwicklung der Bundeswehr von einer reinen Verteidigungsarmee hin zu einer Berufsarmee mit weltweiten Einsatzmöglichkeiten ist erschreckend linear. Dem gegenüber steht eine mehrheitliche Friedfertigkeit des Volkes. Bei Umfragen ergaben sich hohe Mehrheiten gegen Kriegseinsätze und die Ablehnung einer Bundeswehr, die der Politik als Instrument dient.


Elke Almut Dieter, Friedensbündnis und Friedenszentrum e.V. Braunschweig