Bericht des Vortrags von Klaus Schlichtmann am 14.3.2017 in der VHS in der Reihe "Wege zu einer Kultur des Friedens".

Der Versuch einer Abschaffung des Krieges

Am 14. März 2017 referierte der in der Nähe von Tokio lebende Friedensaktivist Dr. Klaus Schlichtmann über die im Gang befindliche Aufrüstung Japans. Er führte die Zuhörer zurück in die unmittelbare Nachkriegszeit, als eine Reihe von Staaten bereit war, auf den Krieg als legales Mittel eines souveränen Staates zu verzichten in der Hoffnung auf eine gerechte Weltordnung, die mit Hilfe einer Weltgerichtsordnung den Krieg überflüssig machen sollte. Sie hätte jedoch nur das Ergebnis eines dynamischen Prozesses sein können; bis dahin sollte die UNO die Rechtsordnung garantieren.


Auch die 1949 gegründete Bundesrepublik folgte (wie  auch andere Staaten) zunächst dieser Tendenz: Der Kalte Krieg und vor allem der 1950 einsetzende Koreakrieg führten zu einer Abkehr vom Pazifismus. Gegen den Willen eines großen Teils der Bevölkerung erfolgte 1955 die Wiederbewaffnung mit Nato-Eintritt um den Preis einer weitgehenden Souveränität der BRD.

Japan ging einen anderen Weg. Es hielt, wenn auch unter amerikanischem Schutz, bis in die 1970er Jahre an seinem Pazifismus fest und verzichtete bis heute – trotz massiver militärischer Aufrüstung und Stärkung ihrer (auch exportorientierten) Rüstungsproduktion  - auf die Angriffsfähigkeit ihrer eigenen Streitkräfte.

Erst in jüngster Zeit bricht Premier Abe mit diesen Prinzipien, wobei Druck von außen (USA, BRD) eine Rolle spielen dürfte. Gegen den Widerstand eines großen Teils der Bevölkerung erstrebt er die Unterstützung befreundeter Staaten bei militärischen Einsätzen.

Noch wäre eine Rückkehr zum Pazifismus unter Erhalt und Respektierung des Artikels 9 der japanischen Verfassung möglich, betonte Schlichtmann. Dasselbe gelte auch für die BRD, wo gleichfalls die gesetzlichen Grundlagen vorhanden seien. Es liege an der Friedensbewegung, Druck in diese Richtung auszuüben. Möglich wäre es, uns mit Japan unter Berufung auf unsere jeweiligen Verfassungsgrundsätze mit einem Antrag an die Weltgemeinschaft für eine UNO-Resolution zur Abschaffung des Krieges zu wenden.  Nach unseren jetzt ganz aktuellen Erfahrungen mit dem Verhalten der bundesdeutschen Regierung zum Vorstoß einer großen Staatenmehrheit zur Ächtung und Abschaffung der Atomwaffen, war den skeptischen Gesichtern der Zuhörer anzumerken, dass sie diese Hoffnung zur Zeit doch eher für illusorisch hielten.