Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“

www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html



  • Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht
  • Dieses Grundrecht wird, anders als alle anderen, nur auf Antrag und nach erfolgter positiver „Gewissensprüfung“ gewährt
  • Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung besteht für männliche Zivilisten („Ungediente“), alle Reservisten und Reservistinnen und auch aktive Soldaten und Soldatinnen

 

 


Informationen - Hilfe - Beratung

Stand: 10. Januar 2026

Am 1. Januar 2026 ist das neue Wehrdienstmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält keine Verpflichtung zu einem Grundwehrdienst, allerdings ermöglicht es die Erfassung der Daten aller wehrpflichtigen Personen. Außerdem werden alle Personen mit männlichem Geschlechtseintrag, die 18 Jahre alt werden (in 2026 ist das der Geburtsjahrgang 2008) verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen, um ihre Daten abzugleichen und insbesondere ihr Interesse und ihre Eignung für die Bundeswehr zu erfassen. Darüber hinaus werden verpflichtende Musterungen für diese Männer eingeführt, um ihre Tauglichkeit für den Wehr- und Kriegsdienst festzustellen. Weibliche und diverse Personen sowie sukzessive auch ältere Jahrgänge erhalten ebenfalls einen Einladungslink zu dem Fragebogen, sind jedoch nicht verpflichtet ihn auszufüllen.

Es ist möglich und wurde bereits von Politikern thematisiert, dass eine Wehrpflicht für den Fall eingeführt wird, dass durch die aktuellen Erfassungen nicht genügend Freiwillige für die Bundeswehr gewonnen werden können. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall werden außerdem alle männlichen Personen bis zum Alter von 60 Jahren wehrpflichtig.

Die einzige legale Möglichkeit, nicht zum Dienst an der Waffe herangezogen zu werden, ist die Kriegsdienstverweigerung.

WICHTIG: Allein im Fragebogen anzugeben, dass kein Interesse an einem freiwilligen Dienst in der Bundeswehr besteht, ist keine Kriegsdienstverweigerung! 

Ich will den Kriegsdienst verweigern, wo bekomme ich Informationen, Hilfen, Beratung?

Eine Beratung ist möglich im Friedenszentrum Hochstraße 18 in Braunschweig, 
Offener Termin zu allen Fragen zur Kriegsdienstverweigerung: Jeden 1. Donnerstag im Monat von 18:00 bis 19:30 Uhr 

Alle Anfragen insbesondere wegen Unterstützung bei der individuellen Kriegsdienstverweigerung können per E-Mail an die Berater im Friedenszentrum Braunschweig gerichtet werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ablauf einer Kriegsdienstverweigerung (KDV)

Ziel: Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Antrag an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstr. 1000, 50737 Köln (gilt für alle Antragsteller auch Angehörige der Bundeswehr) mit drei Dokumenten:

1. Bezug auf Art 4 Abs. 3 des GG

2. Tabellarischer Lebenslauf

3. Ausführliche (!) schriftliche Begründung der individuellen persönlichen Gewissensgründe der Kriegsdienstverweigerung. Bundeswehr-Angehörige sollten sich unbedingt vorher juristisch beraten lassen 

  • Der Antrag wird vom Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr an das BAFzA weitergeleitet und dort (für Zivilisten erst nach Feststellung der Tauglichkeit durch die Bundeswehr) bearbeitet und nach Aktenlage entschieden.

  • Das BaFzA stellt (meist) schriftliche Nachfragen zur persönlichen Begründung
 (Fristen unbedingt beachten !)

  • Bei Ablehnung kann der Antragstellende Widerspruch einlegen
(Frist: 1 Monat; im Verteidigungsfall 1 Woche)

  • Wird der Widerspruch abgewiesen, kann beim zuständigen Verwaltungsgericht dagegen geklagt werden (Rechtsanwalt mit Fachexpertise (!) erforderlich)

 

 

Wichtige Hinweise

Die Musterung ist die Voraussetzung, dass der Antrag zur Bearbeitung angenommen wird.
 Bevor der Antrag bearbeitet wird, werden Zivilisten (Ungediente) zunächst gemustert.
Auf die Musterung wird bei ungedienten Antragsstellern, die vor dem 01.01.2010 geboren sind, derzeit möglicherweise verzichtet (das ist allerdings eine „Kann-Regelung“, es gibt dafür keine Garantie).
 

  • Verweigerung:
    „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes“

  • Tabellarischer Lebenslauf auch mit Ereignissen, die für die KDV relevant sind

  • Begründung („Kernstück des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung“): 

  • Eine Kriegsdienstverweigerung entsprechend GG Art.4. Abs. 3 ist nur aus Gewissensgründen möglich, politische Gründe werden nicht anerkannt.

  • in der Begründung muss individuell (persönlich), nachvollziehbar und überzeugend dargestellt werden, warum das Gewissen es in jedem Fall zwingend verbietet, den Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten und wie es zu dieser Entwicklung des Gewissens gekommen ist

  • Dabei keine KI, Textbausteine, andere Begründungen, Bescheide des BAFzA, etc. verwenden

Sinnvoll ist bevor der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt wird, zunächst die ausführliche Begründung zu schreiben und diese dann mit einem Berater/in durchzusprechen.

 

 

Wo kann ich weitere Informationen zur Kriegsdienstverweigerung bekommen?

DFG VK - Deutsche  Friedensgesellschaft– Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. 

https://dfg-vk.de/verweigerung/
   
Kontakt zur regionalen Beratung per email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

EAK - Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden
https://www.eak-online.de/kdv-antragsverfahren
Kontakt über Kontaktformular unter: https://www.eak-online.de/beratung

Infos für Nicht-Deutsche Kriegsdienstverweigerer
/Internationale Arbeit zu Kriegsdienstverweigerung und Desertion   
Connection e.V.
https://de.connection-ev.org/
   
Kontakt über Kontaktformular unter: https://de.connection-ev.org/kontakt-form

 

 

 https://www.instagram.com/kriegsdienst_verweigern_bs/